Wie läuft eine Erstordination ab und wie muss ich mich darauf vorbereiten?

Ich nehme mir Zeit für ein langes und ausführliches Gespräch über Ihre Anliegen, Wünsche, Beschwerden. Gerne schaue ich mir auch die zurückliegenden Befunde und alten Arztbriefe an, daher bitte ich immer diese mitzunehmen. Dann folgt eine gründliche körperliche/internistische Untersuchung inklusive EKG, Blutdruckmessung und Blutabnahme, falls keine neuen Laborwerte vorliegen. Wenn sich aus dem Gespräch oder der Untersuchungen die Notwendigkeit einer weiteren Abklärung ergibt, kann ich gleich weitere Diagnostik mit Belastungs-EKG, Herzultraschall oder Langzeit-Blutdruckmessung, Langzeit-EKG anschließen. Wir besprechen und entwickeln einen gemeinsamen „Fahrplan“ der zu einer Besserung der Situation oder der Beschwerden führen soll. Einen ausführlichen Befundbericht inklusive Laborwerte schicke ich am Folgetag per E-Mail oder auf Wunsch auch per Post zu, wobei ich gerne auch alle Befunde noch persönlich bespreche. Falls auch einmal eine Spitalseinweisung zur weiteren Abklärung oder Therapie notwendig ist, kann ich das in den neuen Räumlichkeiten der Kardiologie im Krankenhaus Göttlicher Heiland anbieten und organisieren und Sie dort weiter betreuen.

Eine Vorbereitung ist nicht nötig. Ich freue mich, wenn Sie alte Arztbriefe oder Befunde mitnehmen, um unnötige Wiederholungen von Untersuchungen zu vermeiden. Gerne dürfen Sie auch Sportkleidung mitnehmen, in vielen Fällen ist ein Belastungs-EKG nötig und dabei soll man ins Schwitzen kommen.

Benötige ich eine Überweisung, um einen Termin mit einem Wahlarzt zu vereinbaren?

Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Überweisung durch einen anderen Arzt (z.B. Hausarzt) ist möglich, jedoch nicht notwendig.  Der Patient erhält eine Honorarnote auf welcher sämtliche verrechenbare Leistungen der jeweiligen Krankenkasse aufgelistet sind. Auf Ihren Wunsch reichen wir gerne die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein.

Was ist ein Wahlarzt?

Wahlärzte sind niedergelassene ÄrztInnen ohne Kassenvertrag, daher können die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnet werden. Die Kostenrückerstattung erfolgt über die Krankenkasse nach Einreichung der Honorarnote. Sie erhalten in der Regel ca. 80% des Betrags, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück. Dies entspricht jedoch nicht 80% des Honorars. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote auch bei dieser vorgelegt werden. Es ist von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen.