Was ist ein Wahlarzt?

Wahlärzte sind niedergelassene ÄrztInnen ohne Kassenvertrag, daher können die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnet werden. Die Kostenrückerstattung erfolgt über die Krankenkasse nach Einreichung der Honorarnote. Sie erhalten in der Regel ca. 80% des Betrags, den ein Kassenarzt für die Leistung erhalten hätte, zurück. Dies entspricht jedoch nicht 80% des Honorars. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einreichung der Rechnung bei Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, kann die Honorarnote auch bei dieser vorgelegt werden. Es ist von einer gesamten Übernahme der Kosten auszugehen.