Ein Wahlarzt hat keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Die Bezeichnung „Wahlarzt“ leitet sich vom Recht des Patienten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Überweisung durch einen anderen Arzt (z.B. Hausarzt) ist möglich, jedoch nicht notwendig. Der Patient erhält eine Honorarnote auf welcher sämtliche verrechenbare Leistungen der jeweiligen Krankenkasse aufgelistet sind. Auf Ihren Wunsch reichen wir gerne die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse ein.